AGB Volunteers

Allgemeine Geschäfts-Bedingungen Volunteers

Stand: November 2025

ASESE – ALPINE SPORTS EVENTS ST. MORITZ- ENGADIN
AUDI FIS SKI WELTCUP ST. MORITZ
Via San Gian 30, 7500 St. Moritz
(nachfolgend "Veranstalter" genannt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Gültigkeit & Allgemeines
Diese AGB gelten für alle freiwilligen Helfer:innen (nachfolgend „Voluntaris“ genannt), die beim jährlichen AUDI FIS Ski Weltcup St. Moritz zum Einsatz kommen. Sie regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen den Voluntaris und dem Veranstalter. Die Vereinbarung gilt für Einsätze während der Veranstaltungsdauer (inkl. Auf- und Abbau). Die Voluntaris prägen mit ihrem Einsatz und ihrem Auftreten das Bild des Sportanlasses mit. Der Veranstalter legt grossen Wert auf gepflegte Erscheinung, Pünktlichkeit, Flexibilität und einen engagierten Einsatz. Die Voluntaris gelten als Repräsentanten. Freundlichkeit gegenüber den Veranstaltungsbesuchenden, OK-Mitgliedern und sonstigen Teilhabenden ist das oberste Gebot.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre (Ausnahmen können mittels elterlicher Zustimmung erfolgen)
  • Körperliche und geistige Eignung zur Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben
  • Verfügbarkeit an den vereinbarten Einsatztagen
  • Teilnahme an erforderlichen Schulungen und Briefings

§ 3 Anmeldung, Auswahl und Einsatz
Die Anmeldung erfolgt über das offizielle Voluntari-Portal oder auf anderem vom Veranstalter vorgesehenen Weg. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Auswahl erfolgt durch den Veranstalter. Mit der Bestätigung des Einsatzes durch den Veranstalter entsteht ein freiwilliges Einsatzverhältnis - kein Arbeitsverhältnis im rechtlichen Sinn. Nach Bestätigung der Einsatzzeiten ist der Helfereinsatz für die Voluntaris verbindlich. Kurzfristige Abmeldungen infolge Krankheit oder ähnliches müssen so früh wie möglich mitgeteilt werden. Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung oder Kontaktaufnahme wird dies vermerkt und für die Auswahl potenziell zukünftiger Einsätze berücksichtigt. Entstandene Kosten können je nach Fall in Rechnung gestellt werden.

§ 4 Aufgaben & Einsatzzeiten
Der Einsatzbereich wird vom Veranstalter festgelegt. Einsatzzeiten und Einsatzorte werden im Vorfeld bekannt gegeben. Änderungen durch den Veranstalter bleiben jederzeit vorbehalten. 

§ 5 Vergütung & Leistungen
Der Einsatz erfolgt freiwillig und unentgeltlich. Es besteht kein Anspruch auf Lohn, Spesen oder sonstige finanzielle Vergütungen. Ebenso bestehen keine Ansprüche auf Entschädigung durch mit dem Voluntari verbundenen Dritten, wie z. B. Arbeitgeber:innen oder Versicherungen.

Der Veranstalter stellt:

  • Einsatzbekleidung (in der Regel als Leihgabe)
  • Verpflegung während der Einsatzzeiten
  • Bei Bedarf und Verfügbarkeit Unterkunft in geeigneten Massenunterkünften & Herbergen

§ 6 Versicherung & Haftung
Die Teilnahme und der freiwillige Einsatz erfolgen auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.

Insbesondere bei Tätigkeiten im hochalpinen Gelände ist jederzeit auf die eigenen körperlichen und psychischen Fähigkeiten Rücksicht zu nehmen. Voluntaris sind verpflichtet, eigenständig für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen – insbesondere für Unfall-, Kranken-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, es sei denn, diese wurden nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter verursacht. Für durch Voluntaris verursachte Schäden oder Unfälle – sowie daraus entstehende Folgekosten (z. B. Heilbehandlungen, Schadenersatzforderungen) – haften die Voluntaris persönlich.

§ 7 Bekleidung & Ausrüstung
Während des Einsatzes ist die vom Veranstalter bereitgestellte Bekleidung zu tragen, sofern diese in passender Grösse und ausreichender Stückzahl verfügbar ist. Die Bekleidung bleibt im Eigentum des Veranstalters und ist nach Ende der Veranstaltung sofern keine anderslautende Regelung besteht (z. B. bei mehrtägigem Einsatz) vollständig und in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben. Für verlorene, nicht retournierte oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände kann der Veranstalter Ersatz in angemessener Höhe verlangen. Ein Anspruch auf Ersatz oder Umtausch von Bekleidung (z. B. bei falscher Grösse, Defekt etc.) besteht nicht.

§ 8 Vertraulichkeit & Verhalten
Voluntaris verpflichten sich zur Verschwiegenheit über vertrauliche Informationen und sicherheitsrelevante Vorgänge. Ein professionelles, hilfsbereites und respektvolles Auftreten gegenüber Gästen, Athlet:innen, Partner:innen und Teammitgliedern wird erwartet. Den Anweisungen des Veranstalters, der relevanten Ansprechperson sowie der Einsatzleitung ist Folge zu leisten.

§ 9 Bild- und Tonaufnahmen
Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen und diese zu Zwecken der Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation unentgeltlich zu verwenden. Die Voluntaris erklären sich mit der Verwendung dieser Aufnahmen ausdrücklich einverstanden.

§ 10 Rücktritt & Ausschluss
Voluntaris können ihren Einsatz bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich absagen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder grobem Fehlverhalten behält sich der Veranstalter vor, Voluntaris vom Einsatz auszuschliessen. Ein Ausschluss kann auch ohne Angabe von Gründen erfolgen, wenn es zur Sicherstellung eines reibungslosen Veranstaltungsablaufs erforderlich ist. Für Rücktritte und Ausschlüsse wird im Weiteren auf §1 und §3 verwiesen.

§ 11 Datenschutz / Datenverwendung
Daten der freiwilligen Helfer, die zur Auftragsdurchführung und des Einsatzes nötig sind, werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz. Sie werden vom Veranstalter nur für eigene Werbezwecke verwendet und werden nur an Dritte weitergegeben, sofern dies zur Durchführung und zukünftiger Einsätze notwendig ist.

§ 12 Sonstiges
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine solche unwirksame Bestimmung ist stets durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Volunteers (AGB) des Veranstalters sind integrierender Bestandteil des Vertrages, der mit dem Einsatz abgeschlossen wurde. Die Veranstalterin behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Änderungen gelten als akzeptiert, sofern ihnen nicht innert 30 Tagen nach Publikation widersprochen wird.

§ 13 Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand sind am Veranstaltungsort. Es gilt Schweizer Recht.

ALPINE SPORTS EVENTS ST. MORITZ-ENGADIN
AUDI FIS SKI WELTCUP ST. MORITZ
Via San Gian 30, 7500 St. Moritz

Fans jubeln im Ziel

Daten 2026: 18.-20. Dez

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