AGB
Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
Stand: September 2024
ASESE – ALPINE SPORTS EVENTS ST. MORITZ- ENGADIN
AUDI FIS SKI WELTCUP ST. MORITZ
Via San Gian 30, 7500 St. Moritz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Gültigkeit
Diese AGB sind sowohl für natürliche Personen als auch juristische Personen (Gesellschaften) gültig. Alle Aufträge werden ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB ausgeführt. Abweichungen von diesen AGB sind nur in Schriftform gültig. Der AUDI FIS Ski Weltcup ist ein Sport und Entertainment Anlass der ASESE – Alpine Sports Events St. Moritz Engadin, nachfolgend Veranstalter genannt.
§ 2 Zutritt zum und Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände
Durch den Erwerb eines Tickets, inkl. VIP oder CLUB (nachfolgend Ticket genannt), oder den Erhalt einer Akkreditierung akzeptiert der Besucher diese AGB. Der Aufsichts- und Sicherheitsdienst des Veranstalters führt an sämtlichen offiziellen Eingängen, im und entlang des Veranstaltungsgeländes, während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Tickets oder Akkreditierungen werden an den offiziellen Kassen und an den Ticketumtauschstellen des Veranstalters kontrolliert und gegebenenfalls gegen ein Kontrollarmband getauscht. Das Ticket, die Akkreditierung oder gegebenenfalls das Kontrollarmband berechtigen zum Eintritt in das abgesperrte Gelände. Die Akkreditierung bzw. das Kontrollarmband ist satt am Handgelenk zu tragen. Beschädigte oder lose Kontrollarmbänder / Akkreditierungen werden nicht akzeptiert. Verlorene oder beschädigte Kontrollarmbänder / Akkreditierungen werden nicht ersetzt.
Das Mitbringen von Getränken aller Art (insbesondere Alkoholika), Glas, pyrotechnischen und gefährlichen Gegenständen sowie Waffen aller Art (im Folgenden: verbotene Gegenstände) zur Veranstaltung ist verboten.
Personen, die
- eine Durchsuchung ihrer Person oder ihrer mitgeführten Behältnisse durch den Aufsichts- und Sicherheitsdienst verweigern,
- verbotene Gegenstände mit sich führen und sich weigern, diese zu entsorgen,
- Werbematerial, Flyer, Aktionen und/oder Werbeartikel ohne Bewilligung im Veranstaltungsgelände verteilen,
- den Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes nicht Folge leisten oder ihnen gegenüber ausfällig werden,
- Streitereien anzetteln,
- unter Drogeneinfluss stehen oder übermässig alkoholisiert sind
- Tiere jeglicher Art mit sich führen
wird der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert oder sie werden vom abgesperrten Gelände weggewiesen.
§ 3 Jugendschutz
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Konsum von Alkohol strikte untersagt. Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Konsum von Spirituosen und Getränke mit Spirituosen (Mixgetränke) strikte untersagt! Ist das Alter nicht zweifelsfrei über den gesetzlichen Limiten, muss dem Aufsichts- und Sicherheitsdienst ein amtlicher Ausweis gezeigt werden.
§ 4 Befugnis des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes
Die Mitarbeiter des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes sind ermächtigt
- Personen, die Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben wollen oder die sich auf diesem befinden, nach verbotenen Gegenständen zu durchsuchen,
- Behältnisse auf die Einhaltung der Anordnung zu überprüfen und zu entsorgen,
- die Personalien von Personen, welche gegen die AGB verstossen oder sich den Weisungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes widersetzen, festzustellen.
Den Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienst zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit ist unverzüglich Folge zu leisten. Eine Missachtung der Zutrittsordnung oder der Missbrauch von Zutrittsberechtigungen wird geahndet und zieht den Verweis vom Veranstaltungsgelände nach sich.
§ 5 Beschädigung
Jede Beschädigung oder Verunreinigung im Veranstaltungsbereich sowie der Einrichtungen ist zu vermeiden. Insbesondere ist zur Natur Sorge zu tragen. Abfall muss in einer Abfallstation entsorgt werden. Bei groben
Verstössen kann der Ordnungsdienst des Veranstalters Besucher vom Veranstaltungsgelände wegweisen.
§ 6 Alpines Gelände
Achtung - alpines Gelände! Die Besucher haben ihr Verhalten und ihre Ausrüstung an die besonderen Bedingungen im winterlichen Naturgelände anzupassen. Der Hauptzuschauerbereich befindet sich im Zielgelände Salastrains. Der Rennstreckenbereich befindet sich im steilen winterlichen Naturgelände und ist nur beschränkt begeh bzw. mit Skiern befahrbar. Entsprechende Hinweise und Absperrungen sind zu befolgen. Das Verhalten erfolgt auf eigene Gefahr, jegliche Haftung wird abgelehnt.
§ 7 Ticketerwerb
Kaufen Sie Eintrittskaten nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle. Der Erwerb von Eintrittskarten des Veranstalters zwecks Weiterverkaufs (Handel) ist generell untersagt. Mit dem Erwerb des Tickets stimmt der Besucher diesen AGB zu. Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 8 Werbung, Promotionen
Der Kunde sichert zu, dass die Tickets nicht für werbliche oder verkaufsfördernde Zwecke (z.B. für Promotion, Werbung, als Preis in einem Wettbewerb oder Gewinnspiel oder als Teil einer Pauschalreise) genutzt werden. Hier eingeschlossen ist ohne Einschränkung das Präsentieren jeglicher Firmenlogos, -beschilderung oder Firmenidentifikation (Logos, Slogans, Werbematerial, Bilder, Kleider, Bekleidungsstücke etc.) in oder ausserhalb des Veranstaltungsgeländes. Ausgenommen sind offizielle Sponsoren und Partner.
§ 9 Bildrechte
Jeder Ticketinhaber willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme ein. Dies gilt für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden Künstler sind nicht erlaubt. Aufnahmen für den privaten Gebrauch, jedoch nicht für den kommerziellen, sind gestattet.
§ 10 Programm
Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Inhalt und Darbietungen der Künstler und Sportler. Es bleibt das Recht vorbehalten, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung den Inhalt und/oder das Programm des Festivals oder des sportlichen Programms zu ändern.
§ 11 Lärmemmisionen
Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An den Eingängen zum und an speziellen Standorten auf dem Festivalgelände werden Gehörschutzpfropfen abgegeben. Es wird jegliche Haftung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden abgelehnt.
§ 12 Ticketversand
Tickets werden nach Bezahlung des Ticketpreises bei Direktbestellungen durch den Veranstalter bis 10 Tage vor der ersten geplanten Veranstaltung an die Kundenadresse zugesandt bzw. digital zugestellt. Bei späterer Bestellung und Bezahlung sind Tickets persönlich an der jeweiligen Ticketverkaufsstelle des Veranstalters abzuholen.
§ 13 Veranstaltungsrisiko
Die Tickets sind gültig für ein bestimmtes Datum, jedoch nicht an eine bestimmte Rennveranstaltung (Disziplin) gebunden. Bei den Rennveranstaltungen handelt es sich um eine Freiluftveranstaltung. Die Gefahr von Programmänderungen, -verschiebungen und-absagen ist daher als typisches Risiko zu bezeichnen.
§ 14 Rücktritt und Umtausch
Tickets der Kategorien VIP, Festival und Skipass können nicht retourniert werden. Tickets können auf einen anderen Renntag umgebucht werden, sofern in derselben Kategorie Verfügbarkeit besteht.
§ 15 Absagen (Rennen / Rahmenprogramm) / Rennversicherung
Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstaltung oder Teile davon aufgrund von §10 hiervor jederzeit auch aus Gründen die ausserhalb des Einflusses des Veranstalters liegen, abgesagt oder verschoben werden können. Dabei gelten folgende Regelungen:
- Bei Absagen bis und mit 10 Tagen vor der ersten geplanten Veranstaltung erfolgt grundsätzlich eine Rückerstattung des Ticketwertes durch den Veranstalter.
- Bei Absagen bis und mit 24 Stunden vor der ersten geplanten Veranstaltung erfolgt eine Rückerstattung des Ticketwertes nur, wenn die Renn- oder Rahmenveranstaltung aufgrund von widrigen Wetterverhältnissen abgesagt worden ist.
- Bei teilweisen oder gänzlichen Absagen am Austragungstag sowie bei Verschiebungen erfolgt keine Rückerstattung des Ticketwertes, ungeachtet der Gründe für die Absage (Witterung, höhere Gewalt, Absage durch die Wettkampfjury, Verbände, Behörden usw.).
Falls ein Grund für die Rückerstattung des Ticketwertes gemäss den obigen Bestimmungen gegeben ist, müssen die betreffenden Tickets innerhalb von 30 Tagen ab Absagetag eingeschrieben an den Veranstalter unter Angabe der Anschrift und der entsprechenden Bankdaten (IBAN, BIC) zugesandt werden. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Tickets beim Veranstalter.
§ 16 No Shows
Werden die Tickets aus einem anderen Verschulden als dasjenige des Veranstalters nicht genutzt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
§ 17 Schadenersatz
Der Veranstalter haftet nicht für die dem Besucher durch eine eventuelle Absage oder Verschiebung entstehenden Kosten (Schadenersatz wie Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft usw.).
§ 18 Datenschutz / Datenverwendung
Besucherdaten, die zur Auftragsdurchführung nötig sind, werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz. Sie werden vom Veranstalter nur für eigene Werbezwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Daten, welche dem Veranstalter über Drittsysteme und weiteren Vertriebskanälen zur Verfügung gestellt werden, bedürfen der Einwilligung des Kunden, für die werbliche Verwendung.
§ 19 Sonstiges
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine solche unwirksame Bestimmung ist stets durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters sind integrierender Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb des Eventtickets abgeschlossen wurde. Die Veranstalterin behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Änderungen gelten als akzeptiert, sofern ihnen nicht innert 30 Tagen nach Publikation widersprochen wird.
§ 20 Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand sind am Veranstaltungsort.
ALPINE SPORTS EVENTS ST. MORITZ-ENGADIN
AUDI FIS SKI WELTCUP ST. MORITZ
Via San Gian 30, 7500 St. Moritz

Daten 2026: 18.-20. Dez
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